„Die Schule als Stätte von Bildung und Erziehung hat […] die Aufgabe, die Schüler zu mündigen Menschen heranzubilden und ihnen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die ihnen selbstständiges Urteil und eigenverantwortliches Handeln in Familie, Staat und Gesellschaft ermöglichen. Erziehung zu Selbstständigkeit, Mündigkeit und sozialer Verantwortung […] bedeutet […], dass jeder einzelne die allgemein verbindlichen Rechtsnormen achten lernt, zur Wahrnehmung seiner Pflichten in Staat und Gesellschaft bereit wird und die Rechte der anderen als Schranke der individuellen Entscheidungs- und Handlungsräume anerkennt.
Die individuelle Förderung der Schüler ist die wesentliche pädagogische Aufgabe des Lehrers. Er trägt aber zugleich gegenüber allen Schülern die Verantwortung für die erfolgreiche Durchführung des Unterrichts und hat die Einsicht zu vermitteln, dass das Zusammenwirken in der Schule von allen Beteiligten die Einhaltung bestimmter verbindlich geltender Regelungen erfordert.“
[Quelle: Schulprogramm, Baustein 2: Leitbild und Programm]